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Das "leidige Thema  Kosten":

Was kostet die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts?

Kostet sie überhaupt etwas, auch wenn „man nur mal eine Frage hat“?

Hierzu muss man sich zunächst klar machen, dass der Rechtsanwalt seine Kanzlei nicht aus Langeweile betreibt, sondern um damit Geld zu verdienen.

Und diese Rechtsanwaltskanzlei darf der Anwalt u.a. auch nur betreiben, weil er ein vieljähriges Studium an einer deutschen Universität mit dem ersten Staatsexamen und sodann einen zweijährigen staatlichen Vorbereitungsdienst (das sogenannte Rechtsreferendariat) mit dem zweiten Staatsexamen erfolgreich abgeschlossen hat. Diese Ausbildung dauert ca. 7 bis 8 Jahre.

Der Rechtsanwalt bietet also als juristischer Dienstleister hochqualifizierte Beratungs- bzw. Vertretungsleistung an.

Und die ist nun mal grundsätzlich teurer als ein Herrenhaarschnitt.

Außerdem ist der Anwalt für seine berufliche Tätigkeit haftbar.

Wenn er etwas falsch macht und einem Mandanten dadurch einen Vermögensschaden verursacht (kann beim besten Anwalt vorkommen), haftet er für diesen Schaden.

Deswegen hat der Anwalt verpflichtend eine Berufs- bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.

Diese ist jedoch erstens ziemlich teuer und zweitens mit einer Selbstbeteiligung verbunden.

Dieses Haftungsrisiko des Rechtsanwaltes ist daher auch zu berücksichtigen.

Deswegen kostet auch bereits die juristische Beantwortung einer Frage durch einen Anwalt Geld.

 

Im Übrigen richtet sich die anwaltliche Vergütung nach dem RVG (RechtsanwaltsVergütungsGesetz).

Die Anwendung dieses Gesetzes ist für den Anwalt verpflichtend!

Die häufigsten anwaltlichen Gebühren sind wertabhängig: je höher der Wert, um den es geht, desto höher die anwaltlichen Gebühren.

Ein Streit über eine zweistellige Telefonrechnung kostet daher deutlich weniger, als eine Auseinandersetzung über einen Gebrauchtwagen in fünfstelliger Höhe.

Dies betrifft Rechtsgebiete wie beispielsweise das allgemeine Zivilrecht, Verwaltungsrecht, Steuerrecht u.ä.

In manchen Rechtsgebieten rechnet der Anwalt sogenannte Rahmengebühren ab, wie beispielsweise im Sozialrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht oder auch im Strafrecht.

Dadurch werden mitunter sehr unterschiedliche Sachverhalte relativ pauschal gebührenmäßig gleichgestellt.

Das ist rechtsstaatlich aber auch gewollt, denn sonst würde beispielsweise ein Hartz IV-Empfänger, der seinen Bescheid wegen 5,95 Euro vielleicht zu Recht angreifen will, keine anwaltliche Vertretung mehr finden.

Auf einigen wenigen Gebieten kann der Mandant mit seinem Anwalt eine Gebührenvereinbarung treffen, basierend z.B. auf Zeithonorar oder auch pauschaler Vergütung unabhängig vom Wert der Sache.

Dies betrifft vor allem den Beratungsbereich.

Daher lohnt sich eine anwaltliche Beratung immer!!!

Sie kostet nämlich nicht die Welt, kann aber vor immensem Schaden oder sonstigen Problemen bewahren.

Oftmals zahlt sich auch eine Rechtsschutzversicherung aus.

Möglicherweise besteht Anspruch auf Beratungshilfe bzw. Prozess-/Verfahrenskostenhilfe.

Eine kleine Beratung bis zu ca. einer halben Stunde in Bereichen des täglichen Lebens (natürlich kein Unternehmensverkauf o.ä.) bekommen Sie bei mir für einen zweistelligen Eurobetrag.

Auch wenn Sie von mir dann nicht das erfahren, was Sie eigentlich hören wollen: nach einer Beratung wissen Sie zumindest, auf welchem Gebiet Sie sich nicht mehr teuer verkämpfen müssen oder es sich aber doch lohnt.

Je frühzeitiger Sie sich über Ihr Recht informieren, desto besser für Sie!

Denn (die augenzwinkernde Analogie sei erlaubt) mit dem Anwalt ist es ähnlich wie mit dem Zahnarzt: je später man hingeht, desto schmerzhafter bzw. teurer wird es oft.

 

Schlussendlich: reden Sie mit Ihrem Anwalt über seine Gebühren. Fragen Sie ihn, was es kostet.

Wenn Sie darauf keine vernünftige Antwort bekommen, gehen Sie woanders hin.

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